Apostolische SukzessionWir gehen am besten von folgender Überlegung aus: Die Gemeinde, die in der pneumatisch-apostolischen Sukzession des Glaubens und der Lehre lebt und zu leben verpflichtet ist, muß die Gewähr haben, daß auch ihre Amtsträger (katholisch: Bischöfe, Priester, Diakone) in dieser pneumatischen Sukzession bleiben und in der Ausübung ihrer Sendungsvollmacht sich an die drei göttlich-apostolischen Grundordnungen der Kirche halten. (Diese Grundordnungen sind gemeint, wenn im folgenden zusammenfassend die Rede ist von der "apostolischen Glaubenshinterlage" oder kurz von der "apostolischen Lehre".) Umgekehrt müssen die Amtsträger wissen, daß sie einer Gemeinde vorzustehen haben, die ihrerseits gewillt ist, die apostolische Glaubenshinterlage zu respektieren. Beides kann nur gewährleistet werden dadurch, daß die erwählten Amtsträger vor der versammelten Gemeinde auf die allen gemeinsame Glaubenshinterlage verpflichtet werden. Diese Verpflichtung übernehmen die Amtsträger schon durch die Annahme ihrer Wahl durch die Gemeinde (Synode), sodann durch die Ablegung des sog. Glaubensexamens inmitten der versammelten Gemeinde vor der Weihe und endlich durch die Bereitschaft, die Weihe nur aus den Händen solcher Amtsträger zu empfangen, die ihrerseits die Verpflichtung auf die apostolische Glaubenshinterlage vor der Gemeinde eingegangen sind. Es ist also die Kontinuität der Lehre im umfassenden Sinn, die durch die apostolische Amtsnachfolge gewahrt werden soll. Und tatsächlich war, wie die neuere Forschung nachgewiesen hat, in der alten Kirche zeitlich die erste und sachlich die grundlegende Sukzession die der Lehre (die apostolicitas doctrinae). Sie hatte in der Regel die schlichte Form der Verpflichtung, den auf dem vakant gewordenen Bischofssitz bisher gelehrten apostolischen Glauben in Übereinstimmung mit den anderen Bischöfen und vor allem mit den großen Patriarchatssitzen, die auf eine apostolische Gründung zurückgeführt werden, weiterhin zu verkündigen (apostolicitas originis). Besiegelt wurde diese Verpflichtung durch den Empfang der Weihe selbst, insofern durch sie dem Gewählten mit der "Amtsvollmacht" die verbindliche Auflage gegeben wurde, die von ihm übernommene Verpflichtung auf das apostolische Depositum in der Ausübung seines Amtes stets zu erfüllen. Das ist der ursprüngliche Sinn der apostolischen Sukzession im engeren Sinn, der apostolischen Amtsnachfolge (apostolicitas successionis). Anfänglich lag der Kirche der Gedanke fern, daß durch die sakramentale Weihe selbst die apostolische Amtsnachfolge (die Apostolizität der Lehre) hergestellt oder garantiert werde. Dieser Gedanke taucht allerdings schon früh auf. Dadurch aber wurde eine Fehlentwicklung eingeleitet, der gegenüber grundsätzlich folgendes festzustellen ist: Als Sakrament steht die Amtsweihe grundsätzlich auf einem anderen Boden als die mit ihr als "Zulassungsbedingung" verbundene Verpflichtung auf die apostolische Lehre. Als Sakrament vermittelt die Weihe die Amtsgnade, die auf das Gebet der Gemeinde hin nur aus der Vertikalen durch Christus und den Hl. Geist dem Gewählten zuteil werden kann. Sie ist ganz eine Gabe von oben, die durch die Handauflegung symbolisiert wird. Als menschliche Symbolhandlung hat die Handauflegung zwar auch eine horizontale Dimension, insofern sie zur Übertragung der Vollmacht durch solche erfolgt, die diese Vollmacht ihrerseits ebenfalls durch Handauflegung empfangen haben. Aber es ist darauf zu achten, daß dieses letztere Moment für die Weihe selbst ein akzidenzielles ist in dem Sinne, daß zwar die Amtsvollmacht nach antik-biblischer Vorstellung nur durch solche übertragen werden kann, denen sie selbst schon gegeben worden ist, daß diese Übertragung aber nicht kraft der apostolischen Sukzession selbst erfolgt, sondern auf Grund des Verheißungswortes Gottes und seines durch Gebet zu erflehenden Gebeaktes, der aus der Vertikalen kommt. Die apostolische Lehrsukzession, die in der Horizontalen erfolgt, verbürgt nur deren "Legitimität" der Gemeinde gegenüber, indem sie dieser die Gewähr gibt, daß die Übertragung nicht willkürlich, sondern mit der Verpflichtung auf das apostolische Glaubensdepositum erfolgt. Die Gabe der Vollmacht selbst aber ist nicht von der horizontalapostolischen Sukzession abhängig, so wenig wie diese durch die Amtsvollmacht geschaffen wird. Kurz gesagt: "Die apostolische Amtsnachfolge ist nicht eine solche der Weihe zum Amt, sondern eine solche des Amtes selbst" (Erzbischof Rinkel). Damit grenzen wir uns ab gegen die von
manchen (aber nicht allen) römisch-katholischen und anglikanischen
Theologen vorgetragene Lehre, nach welcher die apostolische Amtsnachfolge
bedeutet, daß die Amtsgnade, die Christus den Aposteln übergeben
hat, durch die ununterbrochene Reihe der Handauflegungen vermittels "Transmission"
wie durch einen "goldenen Kanal" bis auf den heutigen Tag weitergegeben
wird. Die Weitergabe der Vollmacht wird dadurch ganz zu einer Sache der
Hierarchie, des von der Gemeinde völlig losgelösten Amtes, zu
einem Akt, der durch sich selbst wirkt. Diese Auffassung der apostolischen
Amtsnachfolge ist im Grunde mechanisch, wenn nicht magisch und entbehrt
jeder Grundlage in der Hl. Schrift wie in der ältesten Tradition der
Kirche. (Andererseits machen es sich allerdings diejenigen allzuleicht,
die im berechtigten Protest gegen diese Lehre vom "goldenen Kanal" die
apostolische Amtsnachfolge überhaupt ablehnen oder sie bloß
als etwas Nützliches und Schönes gelten lassen möchten.)
Ganz abgesehen davon, daß sich eine solche lückenlose Weitergabe
der Amtsvollmacht "von Hand zu Hand" - trotz der bestehenden Bischofslisten,
die einer späteren Zeit entstammen - historisch nicht nachweisen läßt,
muß theologisch gegen diese Lehre eingewendet werden: Die ihr zugrunde
liegende Vorstellung, daß durch die ununterbrochene Reihe der (bischöflichen)
Handauflegungen die auf Christus und die Apostel zurückgehende Amtsgnade
wie durch einen "goldenen Kanal" als eine Art Kraftfluidum weitergeleitet
werden kann, ist völlig abwegig. Ebenso unmöglich ist auch die
praktische Schlußfolgerung, die vielfach aus dieser Lehre gezogen
wird, daß nämlich jeder, der an diesen goldenen Kanal irgendwie,
auch ohne Gemeinde, Anschluß gefunden hat, eben dadurch
"gültig" geweiht, ein wirklicher Bischof, Priester oder Diakon sei.
"Die Alt-Katholiken halten daran fest, daß der Episcopat apostolischen Ursprungs ist und zum Wesen der Kirche gehört. Die Trägerin des Amtes ist die Kirche. Die Amtspersonen handeln einzig in ihrem Auftrag. Das Amt wird empfangen, verwaltet und weitergegeben in demselben Sinn und auf dieselbe Weise, wie die Apostel es der Kirche weitergegeben haben. Die Unzertrennlichkeit von Kirche (Gemeinde) und Amt und das nicht unterbrochene Bestehen beider ist die apostolische Sukzession." aus: Urs Küry: "Die
Altkatholische Kirche. Ihre Geschichte, ihre Lehre, ihr Anliegen".
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